Besetzungssituation Vorstand

Gemäß § 8 Nr., 4. der Satzung der Alzheimer Gesellschaft tritt somit folgender Fall ein:
„Tritt ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied zurück oder scheidet aus sonstigen Gründen aus, so bestimmt der verbleibende Vorstand aus den Vorstandsmitgliedern eine kommissarische Leitung Vertretung für die restliche Amtszeit bis zur Neuwahl. Die Neuwahl hat spätestens bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu erfolgen. Eine Verlängerung der kommissarischen Ausübung ist nicht zulässig.“
Der verbleibende Vorstand hat satzungsgemäß gehandelt und Herrn Helmut Scholtz als 1. Vorsitzenden und Frau Sibille Konert als 2. Vorsitzende benannt.
Wir freuen uns sehr, dass Herr Scholtz und Frau Konert sich dazu bereit erklärt haben, dieses Ehrenamt bis zur nächsten Neuwahl des Vorstandes zu übernehmen.